Zeiterfassung ist ab sofort Pflicht in jedem Unternehmen
Der Tagesspiegel titelt: „Paukenschlag vom Bundesarbeitsgericht“, N24 spricht vom Stechuhr-Urteil. Die Medien sind voll von dieser juristischen Überraschung und alle bestätigen: Dieses Urteil wird bleiben.
Eine Schonfrist gibt es nach dem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 14.9.2022 nicht mehr.
Sie denken, das spar´ich mir. Die Vertrauensarbeitszeit funktioniert und die Politik wird sicher noch anders entscheiden? Falsch gedacht.
Das Urteil wird bleiben. Das Gericht stützt sich bei seiner Entscheidung auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes von 2019.
Für Sie heißt es jetzt: Handeln, wenn Sie sich nicht juristisch angreifbar machen möchten für den Betriebsrat oder vor ihren Mitarbeitern.
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